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428_1990 AT

428. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 428. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1990

Auf Grund des § 41 Abs. 2 und 3 des Tuberkulosegesetzes,

BGBl. Nr. 127/1968, in der Fassung

Art. IV b des Versorgungsrechts-Änderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 285/1990, wird verordnet

Die Verordnung vom 23. Jänner 1990, BGBl.

Nr. 81, über die Verbindlicherklärung des für den

Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich

des Tuberkulosegesetzes für das Jahr 1990 tritt mit

Ablauf des 30. Juni 1990 außer Kraft.

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