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428_1989 AT

428. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 428. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

1. Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht, Kunst und Sport, mit der der Lehrplan

des Polytechnischen Lehrganges geändert wird,

BGBl. Nr. 241/1989, wird wie folgt berichtigt

Im Art. III lautet es statt „BGBl. Nr. 301/1988"

richtig „BGBl. Nr. 301/1981".

2. Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten betreffend die Bestimmung

des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland

Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt,

BGBl. Nr. 249/1989, wird wie folgt berichtigt

Im letzten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 287"

richtig „BGBl. Nr. 237".

3. Die Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989,

BGBl. Nr. 343, wird wie folgt berichtigt

a) Im Art. XXIX lautet es in der Einleitung statt

„BGBl. Nr. 169" richtig „BGBl. Nr. 189".

b) Im Art. XXXIII lautet der Betrag in der letzten

Zeile der lit. b statt „S 125000000" richtig

„S 110000000".

4. Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten über das Entfallen des

Prüfungsteils Ausbilderprüfung bei einigen Konzessionsprüfungen

und Prüfungen zum Nachweis der

Befähigung für gebundene Gewerbe sowie über

eine Änderung der Ausbilderprüfungsordnung,

BGBl. Nr..353/1989, wird wie folgt berichtigt

Im Art. VIII lautet es in Z 1

a) statt „1. Dem § 2 wird folgender Abs. 12 angefügt

„(12) Die . . ." richtig: „1. Nach § 5 wird folgender

§ 5 a eingefügt

„§ 5 a. Die . . ." und

b) statt „Abs. 1 bis 11" richtig „§§ 2 bis 5".

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