428. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
1. Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht, Kunst und Sport, mit der der Lehrplan
des Polytechnischen Lehrganges geändert wird,
BGBl. Nr. 241/1989, wird wie folgt berichtigt
Im Art. III lautet es statt „BGBl. Nr. 301/1988"
richtig „BGBl. Nr. 301/1981".
2. Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten betreffend die Bestimmung
des Straßenverlaufes der S 31 Burgenland
Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt,
BGBl. Nr. 249/1989, wird wie folgt berichtigt
Im letzten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 287"
richtig „BGBl. Nr. 237".
3. Die Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1989,
BGBl. Nr. 343, wird wie folgt berichtigt
a) Im Art. XXIX lautet es in der Einleitung statt
„BGBl. Nr. 169" richtig „BGBl. Nr. 189".
b) Im Art. XXXIII lautet der Betrag in der letzten
Zeile der lit. b statt „S 125000000" richtig
„S 110000000".
4. Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten über das Entfallen des
Prüfungsteils Ausbilderprüfung bei einigen Konzessionsprüfungen
und Prüfungen zum Nachweis der
Befähigung für gebundene Gewerbe sowie über
eine Änderung der Ausbilderprüfungsordnung,
BGBl. Nr..353/1989, wird wie folgt berichtigt
Im Art. VIII lautet es in Z 1
a) statt „1. Dem § 2 wird folgender Abs. 12 angefügt
„(12) Die . . ." richtig: „1. Nach § 5 wird folgender
§ 5 a eingefügt
„§ 5 a. Die . . ." und
b) statt „Abs. 1 bis 11" richtig „§§ 2 bis 5".