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427_2001 AT

427. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 427. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 83/2000, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Lehrberufsliste erlassen

wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 101/2001, wird in der

Anlage 1 (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

Die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Sportartikelmonteur treten mit Ablauf des 31. Oktober 2001

außer Kraft.

Artikel II

In bestehende Lehrverhältnisse wird durch Artikel I nicht eingegriffen.

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