427. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 104, sowie des § 7 Abs. 1 des
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 123/1998, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für die
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik, BGBl. Nr. 355/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 328/1996, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel III wird dem § 1 folgender Abs. 4 angefügt
„(4) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage I dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. xx/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.“
2. Im Artikel III wird dem § 2 folgender Abs. 3 angefügt
„(3) Die Abschnitte I, IV und VI der Anlage II dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. 427/1998 treten mit 1. September 1999 in Kraft.“
3. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen)
lautet in Z 4 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) der vierte Absatz
„Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im
Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den vom Schulleiter festgelegten Instrumenten
als Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die
Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der
schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können
auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu zwei
Wochenstunden pro Klasse vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig
festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte gesetzt werden, darüber hinaus kann der Unterricht teilweise in
geblockter Form angeboten werden.“
4. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die
den Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden Zeilen der Stundentafel
„Instrumentalunterricht
1. Instrument 3)
(Gitarre/Klavier) 2) ..................................................................................... 2 1 1 0/1 – 4/5 IV
2. Instrument 3)
(Flöte/Akkordeon/Violine) 2) ................................................................. – 1 1 1/0 – 3/2 IV“
5. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die
den Freigegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden Zeilen der Stundentafel
„Instrumentalunterricht
Gitarre/Flöte/Akkordeon/Violine ................................................... – – – – 1 1 IV
Klavier ............................................................................................ 1 1 1 1 1 5 IV“
6. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die
Fußnoten 2) und 3) wie folgt
„2) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.
3) In der 4. Klasse das „1. Instrument“ oder das „2. Instrument“ und in der 5. Klasse Bildnerische
Erziehung oder Werkerziehung nach Wahl der Schüler.“
7. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen
(Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“
nach dem das Instrument „Gitarre“ betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt samt
Überschrift eingefügt
„Klavier
Lehrstoff
1. Klasse
Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen
(Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation
und Phrasierung.
Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.
Einfache homophone und polyphone Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen.
Einfache Kadenzen und ihre Anwendung: Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör
und nach Noten.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und
Nachspiele.
Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung.
2. Klasse
Fortsetzung der elementartechnischen Übungen.
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen in Verbindung mit formaler Betrachtung und
stilistischen Eigenheiten der jeweiligen Epochen.
Blattspielübungen, vor allem im Bereich der Kinderlieder.
Liedbegleitung, insbesondere für den Einsatz in der Praxis. Einfache Transpositionsübungen im
Zusammenhang mit Liedbegleitung.
Anleitungen für Vor- und Zwischenspiele.
Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Berücksichtigung formaler Gestaltungsprinzipien
(Motiv, Wiederholung, Sequenz, Fortspinnung, Kontrast, Veränderung …).
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.
3. Klasse
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Klavierliteratur aus verschiedenen Stilepochen unter Berücksichtigung von Spielstücken, die auch in
der beruflichen Praxis verwendbar sind (zB Tanzsätze).
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen
(gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).
Transpositionsübungen.
Improvisations- und Gestaltungsübungen. Klanggeschichten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/
Kindergartenpraxis.
4. Klasse
Erweiterung und Festigung der bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten von Klavierstücken (Fingersatz, Artikulation, Phrasierung,
Dynamik, Agogik).
Das Klavier als Solo-, Kammermusik- und Begleitinstrument im Rahmen von Fest- und Feiergestaltung.
Gelegentlich Hörbeispiele ausgewählter Werke für Klavier, die in der beruflichen Praxis verwendbar
sind.
Improvisationsübungen. Klanggeschichten.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung und Didaktik.”
8. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen
(Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“
der nach der Überschrift „Flöte“ folgende Klammerausdruck
„(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)“
9. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen
(Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im Pflichtgegenstand
„Instrumentalunterricht“ dem Abschnitt „Flöte (Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)“ folgender
Unterabschnitt samt Überschrift angefügt
„C. Querflöte
Lehrstoff
2. Klasse
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne
(Tonbereich drei Oktaven c1–c4).
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und
Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre,
Didaktik und Praxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
3. Klasse
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher
spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus
verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und
Praxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
4. Klasse
Technische Übungen zur Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und
Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch
zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte. Ensemblespiel, auch in chorischer Besetzung und
mit anderen Instrumenten.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder und Jugendliche, auch aus dem Popularmusikbereich
anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.”
10. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen
(Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt A (Pflichtgegenstände) wird im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“
nach dem das Instrument „Akkordeon“ betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt
samt Überschrift eingefügt
„Violine
Lehrstoff
2. Klasse (aufbauend auf Vorkenntnissen)
Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig).
Unterhaltungsliteratur.
Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.
1. Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
Kammermusik und ihre Interpretation aus Musikepochen, im Zusammenwirken mit Musikerziehung.
Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.
Technische Übungen.
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.
Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.
Einfaches Doppelgriffspiel.
3. Klasse
Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand
von Liedern.
Sonaten: Konzerte unterschiedlicher Epochen, die auf den Unterricht in Musikerziehung abgestimmt
sind.
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).
Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.
Ausbau des Repertoires für die berufliche Praxis.
Fortsetzung der technischen Übungen.
4. Klasse
Festigung und Erweiterung des Repertoires, insbesondere für die berufliche Praxis.
Werke (Solo- und Kammermusik aus Musikepochen), die im Unterricht in Musikerziehung
durchgenommen werden.
Fortsetzung der technischen Übungen.“
11. In Anlage I (Lehrplan der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) Abschnitt VI [Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen (Klassen), didaktische Grundsätze] Abschnitt C (Freigegenstände) wird im Freigegenstand
„Instrumentalunterricht“ nach dem das Instrument „Klavier“ betreffenden Abschnitt folgender Abschnitt
samt Überschrift eingefügt
„Violine
Lehrstoff
5. Klasse
Festigung des im Pflichtgegenstand angeführten Lehrstoffes.
Technische Übungen im Hinblick auf die Solo- und Ensembleliteratur.
Sololiteratur aus verschiedenen Stilrichtungen.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten.
Repertoireerweiterung im Hinblick auf den Einsatz im künftigen Berufsfeld.
Förderung des selbständigen kreativen Gestaltens.
Anleitung zu selbsttätigem Musizieren und eigenständiger Arbeit auf dem Instrument.”
12. In Anlage II [Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)]
Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) lautet in Z 4 (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) der
siebente Absatz
„Im Rahmen der obgenannten Freiräume können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im
Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu dem vom Schulleiter festgelegten Instrument als
Alternative für den Schüler weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden. Die
Bildungs- und Lehraufgaben, die Aufteilung des Lehrstoffes sowie die didaktischen Grundsätze der
schulautonom zusätzlich festgelegten Instrumente sind dem VI. Abschnitt zu entnehmen. Ferner können
auch zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen im Ausmaß von bis zu einer
Wochenstunde pro Semester vorgesehen werden. Weiters können im Rahmen der lehrplanmäßig
festgelegten Lehrstoffe Schwerpunkte sowie seminaristische Unterrichtsformen und Blockungen
vorgesehen werden.“
13. In Anlage II [Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)]
Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die den Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden
Zeilen der Stundentafel
„Instrumentalunterricht
(Gitarre/Klavier/Akkordeon/Flöte/Violine) 3a) ............................... 2 2 1 1 6 IV“
14. In Anlage II [Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)]
Abschnitt IV (Stundentafel) lauten die den Freigegenstand „Instrumentalunterricht“ betreffenden Zeilen
der Stundentafel
„Instrumentalunterricht
(Flöte/Akkordeon) 6) 5) ................................................................... 1 1 1 1 4 IV“
15. In Anlage II [Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)]
Abschnitt IV (Stundentafel) wird nach der Fußnote „3)“ folgende Fußnote 3a) eingefügt
„3a) Der Schulleiter hat eines der in Klammer vorgesehenen Instrumente festzulegen.“
16. In Anlage II [Lehrplan des Kollegs für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)]
Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Semester, didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) werden
im Pflichtgegenstand „Instrumentaluntericht“ nach dem das Instrument „Gitarre“ betreffenden Abschnitt
folgende Abschnitte samt Überschrift eingefügt
„Klavier
Lehrstoff
1. und 2. Semester
Körperhaltung, Hand- und Fingerhaltung. Anleitung zu einer effizienten Spieltechnik. Fingerübungen
(Tonleitern, Akkorde). Anschlagtechnik. Erziehung zur Selbständigkeit beider Hände. Artikulation
und Phrasierung.
Anleitungen zum selbständigen Üben und zum Erstellen von Fingersätzen.
Leichte Sololiteratur aus verschiedenen Stilepochen, die sich auch an der Berufspraxis orientiert.
Praktische Umsetzung musiktheoretischer Inhalte.
Liedbegleitung (auch des eigenen Gesanges) nach Gehör und nach Noten auf der Basis einfacher
Kadenzen.
Improvisationsübungen, wie Erfinden einfacher Melodien, Motivergänzung, Vor-, Zwischen- und
Nachspiele zu Liedern.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik
und Praxis.
Gegebenenfalls auch Einbeziehung des Keyboards (ohne Verwendung der Begleitautomatik).
3. und 4. Semester
Fortsetzung der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen.
Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung
musikkundlicher Inhalte.
Einfache Blattspiel- und Transpositionsübungen.
Liedbegleitung, Vor- und Zwischen- und Nachspiele.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik und Praxis.
Improvisationsübungen. Klanggeschichten (kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische
Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern).
Leichte Sololiteratur für Fest- und Feiergestaltung
Anleitungen zum selbständigen Erarbeiten einer Liedbegleitung sowie von Vor- und Zwischenspielen
(gegebenenfalls auch unter Einbeziehung einfacher Rhythmusinstrumente).
Akkordeon
Lehrstoff
1. bis 4. Semester
Einführung
Haltung, Balgführung.
Spiel im Fünftonraum auf der Diskantseite.
Grundlagen des Bassspiels mit Treffübungen auf der Grundbassreihe und der Verbindung von
Grundbass und Durakkord in geraden und ungeraden Taktarten (I-V-I / I-IV-V-I).
Beidhändiges Spiel mit verschiedenen Notenwerten in unterschiedlichen Taktarten.
Darauf aufbauend
Erweiterung des Tonraumes vorerst bis zur Oktave, später darüber hinaus (Übergreifen, Untersetzen,
Spreizen der Finger, Fingerwechsel, Stummer Fingerwechsel).
Bassbegleitung auch mit Moll- und Septakkorden, Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden,
Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Kadenzen in Dur- und Molltonarten.
Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik.
Spiel in verschiedenen Tonarten (Einführung der Vorzeichen # und b)
Mehrstimmiges Spiel und Akkordspiel im Diskant (Kadenzen).
Begleitungen des eigenen Gesangs.
Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten.
Einführung in instrumentenspezifische Techniken, wie zum Beispiel „Bellow shake“.
Ergänzend dazu Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren.
Literatur
Etüden.
Österreichische und internationale Folklore.
Spielstücke für geselliges Beisammensein verschiedener Altersgruppen.
Einführung in die Popularmusik.
Einführung in die konzertante Originalliteratur.
Duo- und Ensemblespiel.
Für die berufliche Praxis
Erarbeiten eines Repertoires für das künftige Berufsfeld (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den
Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore).
Selbständiges Finden richtiger Bassbegleitungen.
Transponierübungen.
Liedbegleitung.
Finden von Vor- und Zwischenspielen und Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen
und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Reimen, Gestalten von Klanggeschichten).
Musizieren im Ensemble, auch zusammen mit anderen Instrumenten mit Schwerpunkt auf die Fest-
und Feiergestaltung.
Theoretisches Fachwissen über den Aufbau des Instruments und seine Geschichte.
Einführung in die Reparaturkunde.
Flöte
(Blockflöte oder Bambusflöte oder Querflöte)
A. Blockflöte
Lehrstoff
1. bis 4. Semester
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, allenfalls einschließlich der
Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Solo- und Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und
Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und
Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik
und Praxis.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der
Liedsammlung.
B. Bambusflöte
Lehrstoff
1. bis 4. Semester
Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte.
Allenfalls Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang,
allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung.
Intonationsübungen und kreatives Gestalten.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Verwendung von Körper- und
Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und
Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Didaktik
und Praxis.
Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instruments im Berufsfeld.
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der
Liedsammlung.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
C. Querflöte
Lehrstoff
1. bis 4. Semester
Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne (Tonbereich drei Oktaven c1–c4).
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Körper- und
Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten und chorischer
Besetzung.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktische Aspekte des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis.
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre,
Didaktik sowie Praxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder verschiedener Altersstufen nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Violine
Lehrstoff
1. bis 4. Semester (aufbauend auf Vorkenntnissen)
Kinder- und Tanzlieder in den ersten 3 Lagen (auswendig).
Unterhaltungsliteratur.
Austerzen von Liedern, Bassstimme dazu spielen.
1. Stimme einfacher Lieder singen, 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen).
Entwicklung von Klangfarben, Geschichte mit Klangimprovisationen.
Erarbeiten eines Repertoires für die berufliche Praxis.
Tanzmusikrepertoire: Kindertanzlieder, Standardtänze, Volkstänze, Transpositionsübungen anhand
von Liedern.
Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten).
Tänze und rhythmische Übungen unter Zuhilfenahme der Violine.
Technische Übungen.
Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit.
Tonleitern und Zerlegungen über 3 Oktaven, Flageolettspiel.
Einfaches Doppelgriffspiel.“