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427_1990 AT

427. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Impfschadengesetzes für das Jahr 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 427. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Verbindlicherklärung des für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich des Impfschadengesetzes für das Jahr 1990

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Impfschadengesetzes,

BGBl. Nr. 371/1973, und Art. V a des Versorgungsrechts-

Änderungsgesetzes, BGBl. Nr. 285/

1990, wird verordnet

Die Verordnung vom 24. Jänner 1990, BGBl.

Nr. 79, über die Verbindlicherklärung des für den

Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

festgesetzten Anpassungsfaktors für den Bereich

des Impfschadengesetzes für das Jahr 1990 tritt mit

Ablauf des 30. Juni 1990 außer Kraft.

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