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427_1983 AT

427. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 427. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Dschibuti am 14. Juni 1983

seine Erklärung, sich auch nach Erlangung der

Unabhängigkeit an das Übereinkommen über die

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 275/1983) gebunden zu erachten, hinterlegt.

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