427_1969
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427. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung von Beamten nachgeordneter Dienststellen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 427. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung von Beamten nachgeordneter Dienststellen
1969_427_0 427. Verordnung: Zuweisung der Dienstbeurteilung von Beamten nachgeordneter Dienststellen
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Auf Grund des § 15 Abs. .5 der Dienstpragmatik,
in der Fassung der Dienstpragmatik-Novelle
1969, BGBl. Nr. 148, wird verordnet
Die Dienstbeurteilung der Beamten aller dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
nachgeordneten Dienststellen und der Beamten
im Personalstande der Österreichischen
Bundesforste wird, mit Ausnahme der Beamten
der Dienstklasse VII bis IX, der bei der Forstlichen
Bundesversuchsanstalt mit dem Sitz in
Wien eingerichteten Dienstbeurteilungskommission
zugewiesen.