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426_1990 AT

426. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 426. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 377/1988 und BGBl.

Nr. 257/1989 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Aus- und

Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl.

Nr. 630/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 117/1990, wird wie folgt geändert

Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt

geändert

Nach „Deutschland (Bundesrepublik)" wird

„Deutsche Demokratische Republik (ausgenommen

Waren der Kapitel 1 bis 24 sowie der Unternummern

3501 10 und 3502 10 A des Zolltarifs)"

eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 15. Juli 1990 in Kraft.

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