426. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes
1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 377/1988 und BGBl.
Nr. 257/1989 wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten über die Ermächtigung
der Zollämter zur Erteilung von Aus- und
Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl.
Nr. 630/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 117/1990, wird wie folgt geändert
Die Anlage 1 (Länderliste) wird wie folgt
geändert
Nach „Deutschland (Bundesrepublik)" wird
„Deutsche Demokratische Republik (ausgenommen
Waren der Kapitel 1 bis 24 sowie der Unternummern
3501 10 und 3502 10 A des Zolltarifs)"
eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 15. Juli 1990 in Kraft.