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426_1968 AT

426. Kundmachung: Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 426. Kundmachung: Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses

des Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die

Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr

und verstaatlichte Unternehmungen vom

28. Juni 1966, BGBl. Nr. 101, mit der die Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen

für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die

allgemeinen Wagenladungsklassen neu festgesetzt

werden, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969

abgeändert wie folgt

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