425. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 67 b Eggenberger Gürtel Straße im Bereich der Stadt Graz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 67 b
Eggenberger Gürtel Straße wird im Bereich der
Stadt Graz wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 10,00 östlich der Kalvarienbrücke, verläuft
in östlicher Richtung, quert die Körösistraße
und die Theodor Körner Straße und endet
bei km 10,70 mit der Einbindung in die B 67 a
Grazer Ring Straße (Grabenstraße).
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steierrnärkischen Landesregierung
sowie beim Magistrat der Stadt Graz aufliegenden
Planunterlage {Planzeichen BO-67 b-01 a; Maßstab
1 : 625) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind der
aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.