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425_1977 AT

425. Kundmachung: Aufhebung einzelner Worte des § 26 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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BGBlPdf 425. Kundmachung: Aufhebung einzelner Worte des § 26 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzler am 18. Juli 1977 zugestellten

Erkenntnis vom 29. Juni 1977, G 13/77-10, im

zweiten Satz des § 26 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes

1967, BGBl. Nr. 268, die Worte

„zwangsweise Einbringung der aushaftenden" als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere Bestimmungen treten nicht wieder

in Kraft.

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