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425_1973 AT

425. Kundmachung: Hoheitszeichen sowie amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 425. Kundmachung: Hoheitszeichen sowie amtliches Prüfungs- und Gewährzeichen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6

Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf

1. das Wappen und die Flagge der Union der

Sozialistischen Sowjetrepubliken

2. das Wappen und die Flagge der Russischen

Föderativen Sozialistischen Sowjetrepublik

3. das Wappen und die Flagge der Ukrainischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

4. das Wappen und die Flagge der Weißrussischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

5. das Wappen und die Flagge der Usbekischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

6. das Wappen und die Flagge der Kasachischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

7. das Wappen und die Flagge der Grusinischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

8. das Wappen und die Flagge der Aserbeidschanischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

9. das Wappen und die Flagge der Litauischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

10. das Wappen und die Flagge der Moldauischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

11. das Wappen und die Flagge der Lettischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

12. das Wappen und die Flagge der Kirgisischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

13. das Wappen und die Flagge der Tadschikischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

14. das Wappen und die Flagge der Armenischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

15. das Wappen und die Flagge der Turkmenischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

16. das Wappen und die Flagge der Estnischen

Sozialistischen Sowjetrepublik

17.28 Flaggen und Insignien der sowjetischen

Seestreitkräfte sowie

18. das amtliche Prüfungs- und Gewährzeichen,

deren Darstellungen im Markenregister des

Österreichischen Patentamtes für jedermann zur

Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

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