425. Kundmachung: Neuerliche Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des
Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom
13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung
des Bundesministeriums für Verkehr
und verstaatlichte Unternehmungen vom 28. Juni
1966, BGBl. Nr. 98, mit der die Tarifgrundlagen
der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen-
und Reisegepäckverkehr neu festgesetzt
werden, in der Fassung der Kundmachung des
Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte
Unternehmungen vom 9. Dezember 1966,
BGBl. Nr. 286, mit der die Tarifgrundlagen der
Österreichischen Bundesbahnen für den Personen-
und Reisegepäckverkehr abgeändert werden, mit
Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969 neuerlich abgeändert
wie folgt
1. Im Abschnitt I hat lit. A zu lauten
2. Im Abschnitt I hat der Absatz „Zu A und
B" zu lauten