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425_1968 AT

425. Kundmachung: Neuerliche Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 425. Kundmachung: Neuerliche Abänderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird die Kundmachung

des Bundesministeriums für Verkehr

und verstaatlichte Unternehmungen vom 28. Juni

1966, BGBl. Nr. 98, mit der die Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen-

und Reisegepäckverkehr neu festgesetzt

werden, in der Fassung der Kundmachung des

Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte

Unternehmungen vom 9. Dezember 1966,

BGBl. Nr. 286, mit der die Tarifgrundlagen der

Österreichischen Bundesbahnen für den Personen-

und Reisegepäckverkehr abgeändert werden, mit

Wirksamkeit vom 1. Jänner 1969 neuerlich abgeändert

wie folgt

1. Im Abschnitt I hat lit. A zu lauten

2. Im Abschnitt I hat der Absatz „Zu A und

B" zu lauten

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