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424_2000 AT

424. Kundmachung: Änderung im Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 424. Kundmachung: Änderung im Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Maschinen und von Sicherheitsbauteilen für Maschinen

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 150

Abs. 1 der Maschinen-Sicherheitsverordnung – MSV, BGBl. Nr. 306/1994, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 31/1995, BGBl. Nr. 781/1996 und BGBl. II Nr. 131/1999 wird die folgende Änderung

des Anhanges 3 der MSV kundgemacht

Die Harmonisierung der EN 703:1995 wird mit Ablauf des 11. November 2000 aufgehoben. Die

Bezugnahme auf diese Norm in der Liste gemäß der Kundmachung BGBl. II Nr. 247 vom 2. August 2000

lautet daher wie folgt

„EN 703:1995 (= ÖNORM EN 703:1995-09-01)

Landmaschinen – Siloentnahmegeräte – Sicherheit

(harmonisiert laut Mitteilung der Europäischen Kommission 1996/C 229/07 vom 1996-08-08, Harmonisierung

aufgehoben laut Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/693/EG vom 2000-11-11)

Die Übereinstimmungsvermutung (Artikel 5 Absatz 2 Maschinenrichtlinie bzw. § 5 Abs. 5 MSV) endet mit

Ablauf des 11. November 2000)“

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