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424_1982 AT

424. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen mathematischen und naturwissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 424. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen mathematischen und naturwissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1982 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht

und Kunst verordnet

Die Verordnung über einen mathematischen und

naturwissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang,

BGBl. Nr. 373/1981, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 1 hat zu lauten

„§ 1. (1) An der Technischen Universität Wien

und an der Universität Linz wird von September

1981 bis Juli 1982, von September 1982 bis Juli

1983, von September 1983 bis Juli 1984 und von

September 1984 bis Juli 1985 ein jeweils zehnmonatiger

Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung

zu den in § 3 genannten Studien

eingerichtet."

2. § 1 Abs. 2 lit C hat zu lauten

„C. Studienberechtigung für die Studienzweige

„Chemie" und „Lebensmittelchemie" der

Studienrichtung Chemie, für die Studienrichtung

Technische Chemie, den Studienversuch

Wirtschaftsingenieurwesen —

Technische Chemie, die Studienrichtungen

der Bodenkultur und den Studienversuch

Landschaftsökologie und Landschaftsgestaltung."

3. § 3 hat zu lauten

„§ 3. Die bestandene Studienberechtigungsprüfung

berechtigt nach Maßgabe des vom Kandidaten

absolvierten Zweiges (§ 1 Abs. 2) zum Studium

1. der Studienrichtungen Mathematik, Physik

und Astronomie sowie der Studienzweige

„Chemie" und „Lebensmittelchemie" der Studienrichtung

Chemie nach dem Bundesgesetz

über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 326/1971;

2. der Studienrichtungen Technische Mathematik,

Technische Chemie, Technische Physik

und Informatik sowie zum Studium der Versicherungsmathematik

und der Datentechnik

nach dem Bundesgesetz über technische Studienrichtungen,

BGBl. Nr. 290/1969, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

Nr. 113/1982;

3. des Studienversuches Wirtschaftsingenieurwesen

— Technische Chemie nach der Verordnung

BGBl. Nr. 409/1979;

4. der Studienrichtungen der Bodenkultur nach

dem Bundesgesetz über Studienrichtungen

der Bodenkultur, BGBl. Nr. 292/1969;

5. des Studienversuches Landschaftsökologie

und Landschaftsgestaltung nach der Verordnung

BGBl. Nr. 382/1981."

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