424. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,
bzw. des § 7 des Wiederverlautbarungsgesetzes,
BGBl. Nr. 114/1947, wird kundgemacht
1. Die Fernmeldegebührenverordnung 1966,
BGBl. Nr. 277, wird wie folgt berichtigt
Im § 47 Abs. 5 hat es statt „übergebenden"
richtig „übergebenen" zu lauten.
2. Die Anlage zur Kundmachung der Bundesregierung,
BGBl. Nr. 36/1968 und ASlg. Nr. 1/
1968, mit der das Marktordnungsgesetz wiederverlautbart
wird, wird wie folgt berichtigt
Im § 11 Abs. 1 hat es statt „Milch oder Erzeugnisse
aus Einzugsgebieten" richtig „Milch
oder Erzeugnisse aus Milch aus Einzugsgebieten"
zu lauten.
3. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes,
BGBl. Nr. 247/1968, womit der Beschluß Nr. 4/
1968 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation,
gefaßt auf Grund des Übereinkommens
zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation
(BGBl. Nr. 100/1960, in der
Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 107/1968),
verlautbart wird, wird wie folgt berichtigt
In der Anlage zu EFTA/DC 4/68 hat es statt
„Furfuroldehyd" richtig „Furfurol" zu lauten.
4. Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 253/1968, mit der
der Anpassungsfaktor für das Jahr 1969 festgesetzt
wird, wird wie folgt berichtigt
Im Einleitungssatz hat es statt „BGBl. Nr. 96/
1955" richtig „BGBl. Nr. 96/1965" zu lauten.