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424_1968 AT

424. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 424. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 33/1920,

bzw. des § 7 des Wiederverlautbarungsgesetzes,

BGBl. Nr. 114/1947, wird kundgemacht

1. Die Fernmeldegebührenverordnung 1966,

BGBl. Nr. 277, wird wie folgt berichtigt

Im § 47 Abs. 5 hat es statt „übergebenden"

richtig „übergebenen" zu lauten.

2. Die Anlage zur Kundmachung der Bundesregierung,

BGBl. Nr. 36/1968 und ASlg. Nr. 1/

1968, mit der das Marktordnungsgesetz wiederverlautbart

wird, wird wie folgt berichtigt

Im § 11 Abs. 1 hat es statt „Milch oder Erzeugnisse

aus Einzugsgebieten" richtig „Milch

oder Erzeugnisse aus Milch aus Einzugsgebieten"

zu lauten.

3. Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes,

BGBl. Nr. 247/1968, womit der Beschluß Nr. 4/

1968 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation,

gefaßt auf Grund des Übereinkommens

zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

(BGBl. Nr. 100/1960, in der

Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 107/1968),

verlautbart wird, wird wie folgt berichtigt

In der Anlage zu EFTA/DC 4/68 hat es statt

„Furfuroldehyd" richtig „Furfurol" zu lauten.

4. Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung, BGBl. Nr. 253/1968, mit der

der Anpassungsfaktor für das Jahr 1969 festgesetzt

wird, wird wie folgt berichtigt

Im Einleitungssatz hat es statt „BGBl. Nr. 96/

1955" richtig „BGBl. Nr. 96/1965" zu lauten.

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