423_1997
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423. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 423. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1997_423_2 423. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 339/1993, wird verordnet
§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 19. April
1998 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 24. Februar 1998 bestimmt.