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423_1997 AT

423. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Verordnung: Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 339/1993, wird verordnet

§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates wird als Wahltag der 19. April

1998 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 24. Februar 1998 bestimmt.

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