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423_1995 AT

423. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 636/1994, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse, BGBl. Nr. 320/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 373/1994, wird wie folgt geändert

In der Anlage entfallen die Ortsnamen Amstetten, Baden, Braunau am Inn, Feldbach, Fürstenfeld, Judenburg, Kirchdorf a. d. Krems, Neunkirchen, Oberwart, Vöcklabruck und Waidhofen/Thaya sowie die jeweils zugehörigen Angaben in der zweiten und der dritten Spalte.

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