Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
423_1990 AT

423. Bundesgesetz: Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (17. StVO-Novelle)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Bundesgesetz: Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (17. StVO-Novelle)

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.

Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl.

Nr. 562/1989, wird geändert wie folgt

1. Nach § 100 Abs. 3 wird folgender Abs. 3 a

eingefügt

„(3 a) Ist ein Fahrzeug entgegen den Bestimmungen

des § 8 Abs. 4, § 23 Abs. 1, 2, 2 a, § 24 Abs. 1

lit. a, d, e, f, i, k, m und n, Abs. 3 lit. a und f abgestellt

und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen,

daß bei dem Lenker des Fahrzeuges die Strafverfolgung

aus in seiner Person gelegenen Gründen

offenbar unmöglich oder wesentlich erschwert sein

werde, so können die Organe der Straßenaufsicht

technische Sperren an das Fahrzeug anlegen, um

den Lenker am Wegfahren zu hindern. Der Lenker

ist mit einer an jeder Tür, die zum Lenkersitz

Zugang gewährt — wenn dies nicht möglich ist,

sonst auf geeignete Weise —, anzubringenden

Verständigung auf die Unmöglichkeit, das Fahrzeug

ohne Beschädigung in Betrieb zu nehmen,

hinzuweisen. Diese Verständigung soll in deutscher

Sprache sowie in jener Sprache gehalten sein, die

der Lenker vermutlich versteht und einen Hinweis

auf die zur Durchführung des Strafverfahrens

zuständige Behörde enthalten. Eine solche Sperre ist

unverzüglich aufzuheben, sobald das gegen den

Lenker des Fahrzeuges einzuleitende Verfahren

abgeschlossen und die verhängte Strafe vollzogen ist

oder eine Sicherheit gemäß §§ 37; 37 a VStG 1950

geleistet wurde. Die eingehobenen Strafgelder

fließen dem Rechtsträger zu, der den Aufwand der

Behörde zu tragen hat; er hat sie für Anschaffung,

Wartung und Einsatz der technischen Sperren zu

verwenden."

2. Im § 100 Abs. 5 a entfällt der Klammerausdruck.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 15. Juli 1990 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →