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423_1980 AT

423. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des § 34 Abs. 3

des Studienförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 421/

1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 330/1971, 286/1972, 335/1973, 182/1974, 228/

1977 und 425/1979 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung, BGBl. Nr. 64/1974, betreffend

Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate

der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate,

in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 98/

1975 und 376/1975 wird wie folgt geändert

§ 6 hat zu lauten

„§ 6. Die Aufgaben der Senate der Studienbeihilfenbehörde

an den medizinisch-technischen

Schulen für

a) den radiologisch-technischen Dienst,

b) den Diätdienst und

c) den physikotherapeutischen Dienst

am A. ö. Landeskrankenhaus Klagenfurt werden

dem Senat der Studienbeihilfenbehörde an der

Schule für den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst

am A. ö. Landeskrankenhaus Klagenfurt

zugewiesen."

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