423_1978
AT
423. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 423. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien
1978_423_0 423. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien
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Auf Grund des § 7 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes,
BGBl. Nr. 302/1978, wird zur Erzielung
einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit
entsprechenden Behandlung verordnet
§ 3 Abs. 3 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes
ist für Güterbeförderungen, die mit Fahrzeugen
mit jugoslawischen Kennzeichen im Transitverkehr
durch Österreich durchgeführt werden,
nicht anzuwenden.