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423_1978 AT

423. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Jugoslawien

Auf Grund des § 7 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes,

BGBl. Nr. 302/1978, wird zur Erzielung

einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit

entsprechenden Behandlung verordnet

§ 3 Abs. 3 des Straßenverkehrsbeitragsgesetzes

ist für Güterbeförderungen, die mit Fahrzeugen

mit jugoslawischen Kennzeichen im Transitverkehr

durch Österreich durchgeführt werden,

nicht anzuwenden.

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