423. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Purkersdorf
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 1 Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinde
Purkersdorf wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei
km 14,930, unterfährt die Landesstraße 2123 sowie
die ÖBB-Strecke Wien Westbahnhof—Salzburg,
folgt im weiteren ungefähr dem Verlauf
des Gablitzbaches und erreicht bei km 15,4
wieder die bestehende Trasse und folgt derselben
bis km 15,525.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Purkersdorf
aufliegenden Planunterlage (Planzeichen B 1/6-75,
Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.