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423_1976 AT

423. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Purkersdorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Purkersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 1 Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinde

Purkersdorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Trasse beginnt bei

km 14,930, unterfährt die Landesstraße 2123 sowie

die ÖBB-Strecke Wien Westbahnhof—Salzburg,

folgt im weiteren ungefähr dem Verlauf

des Gablitzbaches und erreicht bei km 15,4

wieder die bestehende Trasse und folgt derselben

bis km 15,525.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Purkersdorf

aufliegenden Planunterlage (Planzeichen B 1/6-75,

Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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