423_1975
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423. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 423. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1975_423_0 423. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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Nach Mitteilungen der belgischen Regierung
hat Spanien am 16. Juli 1973 und Italien am
1. März 1974 gemäß Art. VI § 1 des Übereinkommens
über die gegenseitige Anerkennung
von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (BGBl.
Nr. 269/1971, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 128/1973) die
Erfüllung der verfassungsrechtlichen, für die Inkraftsetzung
des Übereinkommens erforderlichen
Formalitäten mitgeteilt.
Ferner ist Jugoslawien dem Vertragswerk mit
Wirkung vom 23. Mai 1973 beigetreten.