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423_1975 AT

423. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 423. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung

hat Spanien am 16. Juli 1973 und Italien am

1. März 1974 gemäß Art. VI § 1 des Übereinkommens

über die gegenseitige Anerkennung

von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen (BGBl.

Nr. 269/1971, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 128/1973) die

Erfüllung der verfassungsrechtlichen, für die Inkraftsetzung

des Übereinkommens erforderlichen

Formalitäten mitgeteilt.

Ferner ist Jugoslawien dem Vertragswerk mit

Wirkung vom 23. Mai 1973 beigetreten.

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