422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Religionspädagogischen Akademien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 3 Abs. 1 Z 5 und 23 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/1998, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Studienförderung für
Studierende an Religionspädagogischen Akademien, BGBl. Nr. 437/1989, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 788/1990 wird wie folgt geändert
1. § 1 Abs. 1 lautet
„(1) Die Vergleichbarkeit der Religionspädagogischen Akademie der Diözese Graz-Seckau, der
Religionspädagogischen Akademie der Diözese Innsbruck, der Religionspädagogischen Akademie der
Diözese Gurk, der Religionspädagogischen Akademie der Diözese Linz, der Religionspädagogischen
Akademie der Erzdiözese Salzburg, der Religionspädagogischen Akademie der Stiftung Pädagogische
und Religionspädagogische Akademie der Erzdiözese Wien, der Evangelischen Religionspädagogischen
Akademie und der Jüdischen Religionspädagogischen Akademie mit den Pädagogischen Akademien wird
festgestellt.“
2. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) § 1 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 422/1998 tritt mit
Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“