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422_1998 AT

422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Religionspädagogischen Akademien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Religionspädagogischen Akademien

Auf Grund der §§ 3 Abs. 1 Z 5 und 23 Abs. 5 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Studienförderung für

Studierende an Religionspädagogischen Akademien, BGBl. Nr. 437/1989, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 788/1990 wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 1 lautet

„(1) Die Vergleichbarkeit der Religionspädagogischen Akademie der Diözese Graz-Seckau, der

Religionspädagogischen Akademie der Diözese Innsbruck, der Religionspädagogischen Akademie der

Diözese Gurk, der Religionspädagogischen Akademie der Diözese Linz, der Religionspädagogischen

Akademie der Erzdiözese Salzburg, der Religionspädagogischen Akademie der Stiftung Pädagogische

und Religionspädagogische Akademie der Erzdiözese Wien, der Evangelischen Religionspädagogischen

Akademie und der Jüdischen Religionspädagogischen Akademie mit den Pädagogischen Akademien wird

festgestellt.“

2. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 1 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 422/1998 tritt mit

Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.“

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