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422_1988 AT

422. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 422. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 — UWG (UWG-Novelle 1988)

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

1984 — UWG, BGBl. Nr. 448/1984 wird wie

folgt geändert

Dem § 2 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen

„Vergleichende Preiswerbung, die nicht gegen

diese Bestimmung oder § 1 verstößt, ist jedenfalls

zulässig."

Artikel II

Mit der Vollziehung des Artikels I ist der Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten

betraut.

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