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422_1982 AT

422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung des Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 10. Dezember

1981, BGBl. Nr. 553, über die Ermächtigung des

Zollamtes Pfunds zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 65/1982 wird wie folgt

geändert

In der Anlage haben die Kontingente Nummer

13 und 14 zu entfallen.

Das Kontingent Nummer 15 erhält die Bezeichnung

„13"; in ihm haben die Zolltarifnummern

85.15 A und 85.15 B zu entfallen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1982 in

Kraft.

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