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422_1975 AT

422. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 422. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

dem Bundeskanzleramt am 2. Juli 1975 zugestellten

Erkenntnis vom 27. Juni 1975, G 10/

75-14, den zweiten Satz im § 12 Abs. 1 des

Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

31. Mai 1976 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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