422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektion
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 19 Abs. 3 des Arbeitsinspektionsgesetzes
1956, BGBl. Nr. 147, wird verordnet
Artikel I
§ 3 der Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung vom 18. März 1950, BGBl.
Nr. 80, über die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektion
in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 56/1954, 256/1954 und 107/1956 erhält
folgende Fassung
„§ 3. Überdies wird ein besonderes Arbeitsinspektorat
für Bauarbeiten mit dem Amtssitz
in Wien errichtet. Diesem obliegt die Überwachung
a) der Bau-, Erd- und Wasserbauarbeiten im
Bereiche des Landes Wien einschließlich
aller mit diesen Arbeiten verbundenen
baugewerblichen Arbeiten, insofern diese
außerhalb der festen Betriebsstätte der die
Arbeiten durchführenden Gewerbetreibenden
ausgeführt werden,
b) der im Bereiche des Landes Niederösterreich
zur Ausführung gelangenden Ingenieurbauten
(Wasser-, Brücken-, Bahn-,
Straßen-, Tunnelbau und industrieller
Hochbau) einschließlich aller mit ihnen unmittelbar
verbundenen sonstigen Bauten,
Nebenbetriebe und baugewerblichen Arbeiten,
insofern diese außerhalb der festen
Betriebsstätte der die Arbeiten durchführenden
Gewerbetreibenden ausgeführt werden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971 in
Kraft.