Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422_1970 AT

422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektion

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 422. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektion

Auf Grund des § 19 Abs. 3 des Arbeitsinspektionsgesetzes

1956, BGBl. Nr. 147, wird verordnet

Artikel I

§ 3 der Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung vom 18. März 1950, BGBl.

Nr. 80, über die Aufsichtsbezirke der Arbeitsinspektion

in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 56/1954, 256/1954 und 107/1956 erhält

folgende Fassung

„§ 3. Überdies wird ein besonderes Arbeitsinspektorat

für Bauarbeiten mit dem Amtssitz

in Wien errichtet. Diesem obliegt die Überwachung

a) der Bau-, Erd- und Wasserbauarbeiten im

Bereiche des Landes Wien einschließlich

aller mit diesen Arbeiten verbundenen

baugewerblichen Arbeiten, insofern diese

außerhalb der festen Betriebsstätte der die

Arbeiten durchführenden Gewerbetreibenden

ausgeführt werden,

b) der im Bereiche des Landes Niederösterreich

zur Ausführung gelangenden Ingenieurbauten

(Wasser-, Brücken-, Bahn-,

Straßen-, Tunnelbau und industrieller

Hochbau) einschließlich aller mit ihnen unmittelbar

verbundenen sonstigen Bauten,

Nebenbetriebe und baugewerblichen Arbeiten,

insofern diese außerhalb der festen

Betriebsstätte der die Arbeiten durchführenden

Gewerbetreibenden ausgeführt werden."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1971 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →