421_1990
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421. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 421. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1990_421_0 421. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung
1971, BGBl. Nr. 391/1970, in der
geltenden Fassung wird verordnet
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird
ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß
des Nationalrates wird als Wahltag der 7. Oktober
1990 festgesetzt.
§ 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der
10. August 1990 bestimmt.