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421_1990 AT

421. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 421. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung

1971, BGBl. Nr. 391/1970, in der

geltenden Fassung wird verordnet

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird

ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß

des Nationalrates wird als Wahltag der 7. Oktober

1990 festgesetzt.

§ 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der

10. August 1990 bestimmt.

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