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421_1987 AT

421. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 421. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten

Staaten haben folgende weitere Staaten ihre

Beitrittsurkunden zum Abkommen über die Internationale

Zivilluftfahrt (BGBl. Nr. 97/1949, letzte

Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 315/1983) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

St. Vincent und die

Grenadinen 15. November 1983

Tonga 2. November 1984

Vanuatu 17. August 1983

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch

nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses

Abkommen gebunden zu erachten

Staaten: Datum der Hinterlegung derKontinuitätserklärung

Brunei 4. Dezember 1984

Komoren 15. Jänner 1985

Salomonen 11. April 1985

Einer weiteren Mitteilung der Regierung der

Vereinigten Staaten zufolge sind die Cookinseln

am 20. August 1986 diesem Abkommen beigetreten.

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