421_1983
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421. Bekanntmachung: Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 421. Bekanntmachung: Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
1983_421_0 421. Bekanntmachung: Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
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Der in der Anlage wiedergegebene Lehrplan für
den islamischen Religionsunterricht an Pflichtschulen,
mittleren und höheren Schulen wurde vom
Oberseniorat der islamischen Glaubensgemeinschaft
in Österreich erlassen und wird hiemit
gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-
Novelle 1962, BGBl. Nr. 243,
bekanntgemacht.