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421_1982 AT

421. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 421. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, soweit es sich um Waren

der Anlagen A 2 und B 2 des Außenhandelsgesetzes

1968 handelt, auch im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 388/1982, wird wie folgt

geändert

1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert

Nach „Angola (einschließlich Gabinda Landana)"

wird „Antigua und Barbuda" eingefügt.

Unter den abhängigen Gebieten des Vereinigten

Königreiches Großbritannien und Nordirland

haben in der lit. b die Begriffe „Barbuda" und

„Antigua" zu entfallen.

2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1982 in

Kraft.

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