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421_1975 AT

421. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Zollgesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 421. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Zollgesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassunggerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 26. Juni 1975, G 2/75-8, dem

Bundeskanzler zugestellt am 8. Juli 1975, den

§ 178 des Zollgesetzes 1955, BGBl. Nr. 129, als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des

31. Mai 1976 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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