421_1973
AT
421. Kundmachung: Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches über Luftverkehrslinien zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus im Verhältnis zu Swasiland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 421. Kundmachung: Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches über Luftverkehrslinien zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus im Verhältnis zu Swasiland
1973_421_0 421. Kundmachung: Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches über Luftverkehrslinien zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus im Verhältnis zu Swasiland
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Das Abkommen zwischen der Österreichischen
Bundesregierung und der Regierung des Vereinigten
Königreiches über Luftverkehrslinien
zwischen ihren Gebieten und darüber hinaus,
BGBl. Nr. 232/1956, in der Fassung der Kundmachung
BGBl. Nr. 119/1967 wird durch Notenwechsel
zwischen dem Außenministerium von
Swasiland und der Österreichischen Botschaft
Pretoria im Verhältnis zu Swasiland mit
Wirkung vom 5. September 1973 außer Kraft
gesetzt.