421. Abkommen über den Zahlungsverkehr samt Briefwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Ungarn
Gesetzestext (1 Artikel)
ABKOMMEN
über den Zahlungsverkehr zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der
Regierung der Volksrepublik Ungarn
Artikel I
Mit 23. November 1971 verliert das „Abkommen
über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik
Österreich und der Republik Ungarn"
vom 11. März 1947 seine Gültigkeit.
Artikel II
Alle Zahlungen zwischen der Republik Österreich
und der Volksrepublik Ungarn werden ab
24. November 1971 in Übereinstimmung mit der
in den beiden Staaten geltenden Devisengesetzgebung
und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen
in frei konvertierbarer Währung
erfolgen.
Artikel III
Falls zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens des
Zahlungsabkommens vom 11. März 1947 auf
einem der im Artikel 2 desselben angeführten
Konten ein Saldo zugunsten eines der beiden
Staaten bestehen sollte, so wird dieser Saldo
durch Zahlungen in frei konvertierbarer Währung
entsprechend der zwischen den beiden
Notenbanken getroffenen Vereinbarung beglichen
werden.
Artikel IV
Die Oesterreichische Nationalbank und die Ungarische
Nationalbank werden alle im Zusammenhang
mit dem Außerkrafttreten und der Beendigung
des im Artikel I genannten Zahlungsabkommens
und mit dem Übergang des Zahlungsverkehrs
auf frei konvertierbare Währung
erforderlichen technischen Vereinbarungen treffen.
Artikel V
Dieses Abkommen tritt am 24. November
1971 in Kraft. Es kann von jeder der Vertragsparteien
unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist schriftlich zum Jahresende gekündigt
werden.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten,
von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß
bevollmächtigt, dieses Abkommen unterfertigt
und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu Wien, am 28. Oktober 1971, in
zwei Urschriften, jeweils in deutscher und ungarischer
Sprache, wobei beide Texte in gleicher
Weise verbindlich sind.
Für die Österreichische Bundesregierung
Dr. Fritz Hillebrandt m. p.
Für die Regierung der Volksrepublik Ungarn
Baktai Gyula m. p.
DER VORSITZENDE
DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION
Wien, am 28. Oktober 1971
Herr Vorsitzender!
Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete
Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen
der Österreichischen Bundesregierung und
der Regierung der Volksrepublik Ungarn beehre
ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen
Die beiden Vertragsparteien werden sich dafür
einsetzen, daß ihre zuständigen Behörden die im
Rahmen ihrer geltenden Devisenvorschriften erforderlichen
Bewilligungen für laufende Transaktionen
erteilen werden. Es besteht Einvernehmen
darüber, daß unter laufenden Transaktionen
zumindest alle jene Zahlungen zu verstehen sind,
welche schon bisher auf Grund des „Abkommens
über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik
Österreich und der Republik Ungarn" vom
11. März 1947 geleistet werden konnten.
Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis
zu Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze
ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender,
meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Dr. Fritz Hillebrandt m. p.
An den
Vorsitzenden der
ungarischen Delegation
Wien
DER VORSITZENDE
DER UNGARISCHEN DELEGATION
Wien, am 28. Oktober 1971
Herr Vorsitzender!
Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis
zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage folgenden
Wortlautes mitzuteilen
„Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete
Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen
der Österreichischen Bundesregierung und
der Regierung der Volksrepublik Ungarn beehre
ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen
Die beiden Vertragsparteien werden sich dafür
einsetzen, daß ihre zuständigen Behörden die
im Rahmen ihrer geltenden Devisenvorschriften
erforderlichen Bewilligungen für laufende Transaktionen
erteilen werden. Es besteht Einvernehmen
darüber, daß unter laufenden Transaktionen
zumindest alle jene Zahlungen zu verstehen sind,
welche schon bisher auf Grund des „Abkommens
über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik
Österreich und der Republik Ungarn" vom
11. März 1947 geleistet werden konnten.
Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis
zu Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze
ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender,
meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern."
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck
meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Baktai Gyula m. p.
An den
Vorsitzenden der
österreichischen Delegation Wien