420_2000
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420. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 420. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
2000_420_2 420. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich
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Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl.
Nr. 745/1996, wird verordnet
Die Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich,
BGBl. Nr. 783/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 473/1998 wird wie folgt geändert
1. In § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 entfällt die Wortfolge „besteht aus vier Satzarten. Diese“ bzw. „besteht aus
zwei Satzarten. Diese“ und wird das Wort „haben“ jeweils durch das Wort „hat“ ersetzt.
2. Die Anlagen 2 und 3 lauten
3. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.