Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
420_2000 AT

420. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich

Auf Grund des § 4 des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen, BGBl.

Nr. 745/1996, wird verordnet

Die Verordnung betreffend die Diagnosen- und Leistungsdokumentation im stationären Bereich,

BGBl. Nr. 783/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 473/1998 wird wie folgt geändert

1. In § 2 Abs. 1 bzw. Abs. 2 entfällt die Wortfolge „besteht aus vier Satzarten. Diese“ bzw. „besteht aus

zwei Satzarten. Diese“ und wird das Wort „haben“ jeweils durch das Wort „hat“ ersetzt.

2. Die Anlagen 2 und 3 lauten

3. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →