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420_1999 AT

420. Verordnung: 2. Änderung der Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Verordnung: 2. Änderung der Verordnung über Sicherheiten für Marktordnungswaren

Auf Grund des § 106 Abs. 1 Marktordnungsgesetz 1985 (MOG), BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 125/1998, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Sicherheiten für Marktordnungswaren,

BGBl. Nr. 1021/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 334/1996, wird

wie folgt geändert

1. § 4 samt Überschrift lautet

„Verzicht auf die Sicherheitsleistung

§ 4. Soweit in den in § 1 genannten Rechtsakten nichts anderes vorgeschrieben ist, verzichtet die

zuständige Stelle auf die Leistung einer Sicherheit, wenn der Betrag der Sicherheitsleistung weniger als

500 EUR beträgt und das Zahlungsversprechen nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2220/85

abgegeben wird.“

2. In § 6 Abs. 2 wird „Art. 19 Abs. 2“ ersetzt durch „Art. 29 Abs. 2“.

3. In § 8 Abs. 2 werden „1 000 ECU“ ersetzt durch „1 000 EUR“.

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