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420_1995 AT

420. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 136/1995) hinterlegt

Staaten

Datum der. Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde

Litauen 18. Jänner 1995 Singapur 16. Februar 1995

Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben Erklärungen abgegeben

Litauen

gemäß Art. 96 und 12

Singapur

gemäß Art. 95, daß es sich nicht an Art. 1 Abs. 1 lit. b gebunden erachtet und daß es das Übereinkommen nur zwischen jenen Parteien anwenden wird, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, wenn diese Staaten Vertragsstaaten sind.

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