420. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 136/1995) hinterlegt
Staaten
Datum der. Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde
Litauen 18. Jänner 1995 Singapur 16. Februar 1995
Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben Erklärungen abgegeben
Litauen
gemäß Art. 96 und 12
Singapur
gemäß Art. 95, daß es sich nicht an Art. 1 Abs. 1 lit. b gebunden erachtet und daß es das Übereinkommen nur zwischen jenen Parteien anwenden wird, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben, wenn diese Staaten Vertragsstaaten sind.