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420_1985 AT

420. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Lackenbach und Raiding-Unterfrauenhaid

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Lackenbach und Raiding-Unterfrauenhaid

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenteil der B 62 Deutschkreutzer Straße

von km 3,03 bis km 5,8 wird, soweit er durch die

Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen

— mit Verordnung vom

26. April 1974, BGBl. Nr. 277, bestimmten —

Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich

wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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