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420_1982 AT

420. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 167 Gasteiner Straße im Bereich der Gemeinden Lend und Dorfgastein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 167 Gasteiner Straße im Bereich der Gemeinden Lend und Dorfgastein

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 167

Gasteiner Straße wird im Bereich der Gemeinden

Lend und Dorfgastein wie folgt bestimmt

Die B 167 Gasteiner Straße wird von km 1,40

(alt)/km 0,58 (neu) bis km 3,70 (alt)/km 2,47 (neu)

auf die bereits fertiggestellte und verkehrsübergebene

Straßentrasse (Klammtunnel) umgelegt.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

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