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420_1971 AT

420. Verordnung: Schulfreierklärung des 7. und 8. Jänner 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Verordnung: Schulfreierklärung des 7. und 8. Jänner 1972

Auf Grund des § 2 Abs. 7 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, wird verordnet

An den unter das Schulzeitgesetz fallenden

Bundesschulen sind der 7. und 8. Jänner 1972

schulfrei.

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