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420_1968 AT

420. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Rundfunkverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 420. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Rundfunkverordnung

Auf Grund des Fernmeldegesetzes, BGBl.

Nr. 170/1949, wird verordnet

Artikel I

Die Rundfunkverordnung, BGBl. Nr. 333/

1965, in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 371/1967 und BGBl. Nr. 76/1968, wird geändert

wie folgt

Im § 17 Abs. 1 ist als 3. Satz einzufügen

„Für Bewilligungen, für die die Gebührenvorschreibung

mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage

erfolgt, wird der Verzicht

zum Ende der Kalendermonate März, Juni,

September und Dezember wirksam, wenn er bis

zum 5. Kalendertag der angegebenen Monate

einlangt."

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1969 in

Kraft.

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