420_1968
AT
420. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Rundfunkverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 420. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Rundfunkverordnung
Auf Grund des Fernmeldegesetzes, BGBl.
Nr. 170/1949, wird verordnet
Artikel I
Die Rundfunkverordnung, BGBl. Nr. 333/
1965, in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 371/1967 und BGBl. Nr. 76/1968, wird geändert
wie folgt
Im § 17 Abs. 1 ist als 3. Satz einzufügen
„Für Bewilligungen, für die die Gebührenvorschreibung
mit Hilfe einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage
erfolgt, wird der Verzicht
zum Ende der Kalendermonate März, Juni,
September und Dezember wirksam, wenn er bis
zum 5. Kalendertag der angegebenen Monate
einlangt."
Artikel II
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1969 in
Kraft.