41_1972
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41. Verordnung: Errichtung einer höheren Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft in St. Florian
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 41. Verordnung: Errichtung einer höheren Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft in St. Florian
1972_41_0 41. Verordnung: Errichtung einer höheren Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft in St. Florian
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Auf Grund der §§ 20 und 37 lit. b des Land-
und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes,
BGBl. Nr. 175/1966, wird im Einvernehmen mit
dem Bundesminister für Finanzen verordnet
In St. Florian, Oberösterreich, wird eine höhere
Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft
mit der Bezeichnung
„Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt
St. Florian"
errichtet.