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41_1968 AT

41. Verordnung: 26. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 41. Verordnung: 26. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 18. Dezember

1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die

Regelung des Apothekenwesens wird verordnet

Artikel I

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl.

Nr. 128, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 314/1967 wird abgeändert wie folgt

In der Anlage B werden die Preisansätze der

nachstehend angeführten Arzneimittel und Behältnisse

wie folgt festgesetzt

Artikel II

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 1968 in

Kraft.

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