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41_1958 AT

41. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Herzogenburg und St. Pölten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 41. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Herzogenburg und St. Pölten.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der Fassung

des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, wird

mit Zustimmung der niederösterreichischen

Landesregierung verordnet

Die Gemeinden Ambach, Hain, Oberwölbling

und Obritzberg werden aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Herzogenburg ausgeschieden und

dem Sprengel des Bezirksgerichtes St. Pölten zugewiesen.

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