Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
41_1951 AT

41. Verordnung: Abänderung der Anlage 2 zur Ausgleichsteuerordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 41. Verordnung: Abänderung der Anlage 2 zur Ausgleichsteuerordnung.

Auf Grund des § 4 Z. 1 lit. b des Umsatzsteuergesetzes

in der Fassung des Steueränderungsgesetzes

1950, BGBl. Nr. 101, wird verordnet

Die bisherige Anlage 2 zur Ausgleichsteuerordnung

vom 23. März 1939, Deutsches RGBl. I

S. 615, in der Fassung der Verordnung vom

17. März 1950, BGBl. Nr. 85, (Freiliste 1) wird

Anlage 1 und wird ergänzt wie folgt

Zolltarif-Nr.

aus 413 Wollabfälle (Ö. T. Nr. 172),

414 Reißwolle (Ö. T. Nr. 172).

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →