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419_1990 AT

419. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1990

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 419. Bundesgesetz: Budgetüberschreitungsgesetz 1990

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze

der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1990, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 278/1990 und 418/1990 genehmigt

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur

Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages, der Bundesminister für Finanzen

betraut.

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