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419_1985 AT

419. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 419. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1986 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in Höhe von insgesamt 5450 für die Beschäftigung

von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen

Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/

1961 und Sanitätshilfsdienste gemäß

§ 44 leg. cit 1550

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und

37 des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 102/1961 60

3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt

Wien 30

4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und

Wohlfahrtsanstalten der Stadt

Wien 1820

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für

die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 650

5. Wäschereiarbeiter(innen) in der

Magistratsabteilung 17 (Anstaltenamt)

240

6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische

Dokumentation), 26 (Gebäude des

Kultur-, Schul- und Sportwesens,

Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),

31 (Wasserwerke), 32

(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-

und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),

42 (Stadtgartenamt), 43

(Städtische Friedhöfe), 44 (Bäder), 48

(Stadtreinigung und Fuhrpark), 49

(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 52 (Verwaltung der

städt. Wohn- und Amtsgebäude), 56

(städt. Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,

Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und Schlachtbetrieb

St. Marx) sowie der Wiener Stadtwerke

— Verkehrsbetriebe, der Wiener

Stadtwerke — E-Werke und der

Wiener Stadtwerke — Städtische

Bestattung 950

7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

40

8. Facharbeiter(innen) verschiedener

Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen

40

9. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11

(Jugendamt), 12 (Sozialamt), 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

15 (Gesundheitsamt) und

56 (Städtische Schulverwaltung) 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1986.

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