419. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1986 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent
in Höhe von insgesamt 5450 für die Beschäftigung
von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen
Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/
1961 und Sanitätshilfsdienste gemäß
§ 44 leg. cit 1550
2. Gehobene medizinisch-technische
Dienste und medizinisch-technischer
Fachdienst gemäß den §§ 25 und
37 des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 102/1961 60
3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen
der Krankenanstalten der Stadt
Wien 30
4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)
für die Kranken- und
Wohlfahrtsanstalten der Stadt
Wien 1820
b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für
die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien 650
5. Wäschereiarbeiter(innen) in der
Magistratsabteilung 17 (Anstaltenamt)
240
6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
20 (Druckerei und technische
Dokumentation), 26 (Gebäude des
Kultur-, Schul- und Sportwesens,
Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),
31 (Wasserwerke), 32
(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-
und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),
42 (Stadtgartenamt), 43
(Städtische Friedhöfe), 44 (Bäder), 48
(Stadtreinigung und Fuhrpark), 49
(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb
der Stadt Wien), 52 (Verwaltung der
städt. Wohn- und Amtsgebäude), 56
(städt. Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,
Lebensmitteluntersuchungsanstalt,
Markt- und Schlachtbetrieb
St. Marx) sowie der Wiener Stadtwerke
— Verkehrsbetriebe, der Wiener
Stadtwerke — E-Werke und der
Wiener Stadtwerke — Städtische
Bestattung 950
7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen
40
8. Facharbeiter(innen) verschiedener
Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen
40
9. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und
Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 11
(Jugendamt), 12 (Sozialamt), 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
15 (Gesundheitsamt) und
56 (Städtische Schulverwaltung) 70
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1986.