419. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinden Mürzzuschlag, Ganz und Kapellen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23
Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinden
Mürzzuschlag, Ganz und Kapellen wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 2,850, verläuft in gestreckter Linienführung,
den bestehenden Straßenverlauf durch Ausschaltung
der vorhandenen Bögen korrigierend,
unter teilweiser Mitbenützung der bestehenden
Straße und endet bei km 5,250.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Mürzzuschlag, Ganz
und Kapellen aufliegenden Planunterlage (Planzeichen
B 1023112; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.