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419_1972 AT

419. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 419. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Schaffung eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris

Nach Mitteilung der Regierung der Französischen

Republik haben folgende weitere Staaten

Beitrittsurkunden bzw. Kontinuitätserklärungen

zum Internationalen Abkommen zur Schaffung

eines Internationalen Tierseuchenamtes in Paris

(BGBl. Nr. 285/1928, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 333/1969)

hinterlegt

Madagaskar 29. 9. 1969

Sierra Leone 13.4.1970

Saudi Arabien 22. 2. 1971

Kuba 4. 9. 1972

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